Homöopathie - Arzneiprüfung

Claude Monet 52In der Homöopathie wird jeweils nur ein homöopathisches Medikament zur gleichen Zeit verordnet. Dabei muss die Arzneikraft des Medikamentes der Krankheit des Patienten, d.h. der Art der Verstimmung der Lebenskraft des Patienten, sehr ähnlich sein.

Welche Art der Verstimmung der Lebenskraft ein bestimmtes homöopathisches Heilmittel genau heilen kann, wird nicht durch Theorien vermutet, sondern durch genaue Beobachtung der Natur, durch wissenschaftliche Versuche ermittelt.

Bei sogenannten Arzneiprüfungen werden - möglichst gesunde - Menschen mit dem Heilmittel bombardiert, d.h. dieses wird viel zu häufig und in viel zu starken Dosen gegeben, so dass als Folge davon bei einem Teil dieser Menschen ihre Lebenskraft vorübergehend, genau nach der Art der Information des zu prüfenden homöopathischen Arzneistoffes verstimmt wird. Als Folge davon treten dann die sogenannten Prüfungssymptome bei diesen Probanden auf, die diese genau aufzeichnen. Nur der Versuchsleiter weiss, was für ein Medikament gerade auf seine Heilkräfte geprüft wird oder ob gerade ein Placebo gegeben wurde.

Für die homöopathische Therapie wird dann ein Heilmittel verwendet, das bei der Prüfung am Gesunden (Arzneiprüfung) ganz ähnliche Symptome hervorgebracht hat, wie die Symptome, die der kranke Patient aufweist, d.h. die Lebenskraft der Probanden auf ganz ähnliche Weise verstimmt hat, wie die Art der Verstimmung der Lebenskraft die beim Patienten vorliegt. Dieses möglichst genau passende homöopthische Heilmittel ist dann in der Lage die Verstimmung der Lebenskaft beim Patienten aufzuheben und dauerhaft zu löschen.

Für die Arzneiprüfung eines Medikamentes werden sowohl stoffliche Dosen, als auch nicht-stoffliche Dosen (höhere Potenzen) verwendet. Das Wissen über die Arzneikraft der homöopthischen Medikamente speist sich aus den Arzneiprüfungen, bei giftigen Stoffen auch aus ihren (stofflichen) Giftwirkungen, und aus der Wirkung bei der Anwendung am Krankenbett.